Freiwillige Leistungen
Kommunen können bei freiwilligen Leistungen (Aufgaben) im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst entscheiden, ob derartigen Leistungen wahrgenommen werden sowie in welchem Umfang und zu welchen Kosten. Bei freiwilligen Leistungen ist das „Ob“ und das „Wie“ der Aufgabenwahrnehmung disponibel. Es bestehen mithin keine gesetzlichen Verpflichtungen. Ein typisches Feld für freiwillige Leistungen ist z.B. der Kulturbereich. Die Option zur Wahrnehmung eines gewissen Maßes an freiwilligen Leistungen ist untrennbar mit der Selbstverwaltungsgarantie verbunden.
Wichtig ist, dass sich Kommunen bei der Wahrnehmung freiwilliger Leistungen nicht selbst überfordern. Das wäre dann der Fall, wenn deren Folgekosten nicht getragen werden können. Die Entscheidungsfreiheit der Kommunen in Bezug auf das „Ob“ und das „Wie“ gilt jedoch häufig nur in einer längeren Perspektive. Vertragliche Regelungen können beispielsweise freiwillige Leistungen für einen gewissen Zeitraum zementieren.