HaushaltskonsolidierungSchulden

Hohe Bürgschaften der Kommunen in BW

Bürgschaften sind keine Geldschulden, aber Verpflichtungen. Sie belasten nur dann die Kernhaushalte der Kommunen, wenn der Schuldner, für den eine Kommune bürgt, den Schuldendienst nicht mehr erbringen kann. Bürgschaften stellen insofern ein Gefahrenpotenzial dar. Es handelt sich um Eventualverbindlichkeiten. Bürgschaften können im Eintrittsfall zu „echten“ Verbindlichkeiten der Kommunen werden. Entsprechend der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hat die Kommune zu entscheiden, ob finanzielle Vorsorge zu treffen ist.

Nach § 88 Abs. 2 GemO dürfen Kommunen Bürgschaften nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme von Bürgschaften ist insofern nur zulässig, wenn der Dritte anstelle der Kommune Aufgaben erfüllt. Das Risiko einer Inanspruchnahme der Kommune soll so gering wie möglich gehalten werden. Die Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn sie nicht im Rahmen der laufenden Verwaltung abgeschlossen werden. Hierbei hat die Aufsicht die Bedeutung der Bürgschaft für die Finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune zu beachten.

Statistisch werden Bürgschaften in der Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes mit ihrer übernommenen vertraglichen Haftungssumme, nicht jedoch mit den gesamten Kreditsummen, erfasst. Ebenso sind harte Patronatserklärungen enthalten (vgl. Statistisches Bundesamt (2026): Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts 2025, EVAS-Nr. 71321, Reiter Informationen zur Statistik, erschienen am 29. Juli 2026).

Statistisches Bundesamt (2026): Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts 2025

Im Flächenländervergleich stehen die Kommunen in Baden-Württemberg bei den statistisch erfassten Bürgschaften Ende des Jahres 2025 mit 852 Euro je Einwohner an der Spitze. Der Wert ist mehr als doppelt so hoch als der Flächenländerdurchschnitt (356 Euro je Einwohner). In Bayern liegt das Bürgschaftsniveau mit 251 Euro je Einwohner deutlich niedriger. Für die baden-württembergischen Kommunen stellen die hohen Eventualverbindlichkeiten insofern einen im Ländervergleich beachtlichen Risikofaktor dar. Den Kommunen sollte stets bewusst sein, dass gewährte Bürgschaften Eventualverbindlichkeiten sind. Sie können möglicherweise zu Zahlungsverpflichtungen werden.

Ansicht: Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen der Kommunalen Kernhaushalte zum 31. Dezember 2025 im Ländervergleich (in Euro je Einwohner)

Quelle: Eigene Darstellung; Daten entnommen aus Statistisches Bundesamt: Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts – Berichtszeitraum 2025, EVAS-Nr. 71321, Reiter 71321-13; erschienen am 29. Juli 2026; Einwohnerzahlen zum 31.12.2024

Wichtig auch: Bei übernommenen Bürgschaften ist eine marktübliche Provision nicht nur legitim, sondern unbedingt anzustreben. Beim Vergeben von Bürgschaften können Bürgschaftsprovisionen und einmalige Bearbeitungsentgelte realisiert werden. Zudem sollte die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners vereinbart werden.