Haushaltskonsolidierung über die Grundsteuer B – Arbeit mit Preisschildern
Die jetzige Kommunalfinanzkrise (auch in Baden-Württemberg) werden zahlreiche Kommunen nur mit Hilfe der Staatsebene (Aufgaben-, Bürokratie- und Standardabbau, kommunale Steueranteile, Finanzausstattung u.ä.) beheben können. Gleichzeitig ist klar, dass es zum Erhalt Finanzieller Leistungsfähigkeit vielerorts eigener Konsolidierungsbeiträge der Kommunen bedarf. Ein probates Mittel zur Intensivierung der Konsolidierungsdiskussion ist die Arbeit mit Preisschildern.
Hintergrund: Ein großer Teil der Steuererträge (Einkommen- und Umsatzsteueranteil etc.) sind durch Kommunen höchstens indirekt der Höhe nach beeinflussbar. Neben den i.d.R. aufkommensschwachen Verbrauchsteuern – etwa die Zweitwohnungssteuer, die Hundesteuer oder neuerdings die Verpackungssteuer etc. – verbleiben lediglich die Realsteuern als durch die Kommunen beeinflussbarer Hebel zur Erzielung von Steuererträgen.
Die Grundsteuer A ist von untergeordneter Bedeutung, die Grundsteuer C erheben bislang lediglich fünf baden-württembergische Gemeinden und die Gewerbesteuer hängt zum einen vom Gewerbebestand vor Ort und zum anderen von dessen Reaktion auf Steueranpassungen ab. Letztlich sind die Möglichkeiten zur Erzielung von Mehrerträgen begrenzt. Für die Haushaltskonsolidierung wird daher regelmäßig auf die Grundsteuer B als zuverlässigen Erbringer von Mehrerträgen zurückgegriffen.
Die Grundsteuer B gilt gemeinhin als gute Kommunalsteuer. Sie hat mehrere spezifische Vorteile, insbesondere:
- Grundsteuer B trifft direkt oder indirekt (Einrechnung in Mietpreise) alle Bürger. Sie ist besonders geeignet, den Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungen und ihren Kosten in das Bewusstsein der Bürger zu rücken (Fühlbarkeit).
- Im Gegensatz zur Gewerbesteuer ist Grundsteuer B weniger konjunkturanfällig, was in wirtschaftlichen Krisenzeiten von besonderem Wert ist. Aufgrund der geringen Konjunkturanfälligkeit ist das Steueraufkommen prognostizierbar. Die Bemessungsgrundlage ist immobil. Das gibt Planungssicherheit.
- Die Grundsteuer B ist eine sozialverträgliche Steuerart, weil Personen mit hohem Einkommen i.d.R. „besser wohnen“. Insofern korreliert ihre Höhe mit dem Einkommen der Privathaushalte
Genial ist, wenn konsolidierungsgeübte Kommunalpolitik mit Preisschildern arbeitet. Damit kommt es zu einer neuen Diskussionskultur in der Vertretungskörperschaft und im Einwohnerdialog: Dazu werden sämtliche freiwilligen Leistungen mit ihrem Defizit (im Ordentlichen Ergebnis) mit einem Preisschild in Gestalt von Hebesatzpunkten der Grundsteuer B versehen. Sparen im freiwilligen Bereich wird sodann attraktiv, weil die drohende Grundsteuererhöhung oder das Aufzeigen der durch das Minus verursachten Grundsteuerbelastung jeden trifft, einzelne – vor allem freiwillige – Aufgaben und Standards aber nur wenigen Einwohnern zu Gute kommen (bei einem Bad oder einem Museum z.B. den jeweiligen Besuchern). Das Aufzeigen des Preisschildes erhöht die Wahrscheinlichkeit für die Bereitschaft zu Ertragssteigerungen oder Aufwandreduzierungen bei diesen mit einem Preisschild versehenen freiwilligen Leistungen (durch entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen). Konsolidierung entlastet jeden Einwohner über die Grundsteuer B, das Vertagen von Konsolidierung belastet hingegen sichtbar alle Einwohner.
Wie man das o.g. Preisschild berechnet, zeigt nachfolgende Tabelle.
Zu betrachtende Position | Exemplarischer Beispielwert |
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Defizit der freiwilligen Leistungen, z.B. eines Bürgerhauses, eines Museums, eines Bades oder einer anderen Leistung nach dem aktuellen Haushaltsplan heraussuchen | Ordentliches Ergebnis der freiwilligen Leistung = – 150.000 Euro |
Gesamtaufkommen und Hebesatz der Grundsteuer B aus dem aktuellen Haushaltsplan heraussuchen | Aufkommen der Grundsteuer B von 2 Mio. Euro bei einem Hebesatz von 350 Prozent |
Preisschild per Dreisatz berechnen | 2 Mio. € = 350 % – 150.000 € = x % → Preisschild von 26,25 Hebesatzpunkten Grundsteuer B |
Tabelle: Preisschildberechnung
Quelle: Eigene Darstellung
Diese Berechnung kann in jeder Stadt oder Gemeinde vorgenommen werden.