Landesgrundsteuergesetz BW ist nach BFH nicht verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes BW zur Bewertung von Grundstücken, die ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.
