Steuern

Koalitionsvertrag zur Gewerbesteuer

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene (zitiert nach WiWo) wird die Thematik der Gewerbesteuer als Kommunalsteuer an zwei Stellen angesprochen (S. 45 f. und S. 115). Zum einen wird eine „Weiterentwicklung“ der Gewerbesteuer in Aussicht gestellt (Koalitionsvertrag, S. 115). Wie diese aussehen kann, wird nicht beschrieben. Zugesagt wird indes, dass im Falle einer solchen „Weiterentwicklung“ die Einnahmen der Kommunen „gesichert“ werden sollen. In Baden-Württemberg ist die Gewerbesteuer aktuell die quantitativ wichtigste Kommunalsteuer. Etwaige Änderungen an dieser Stelle wären insofern von hoher Relevanz für die Kommunen.

Gnädinger, Marc: Kommunalsteuereinnahmen 2024 in Baden-Württemberg sinken, Blogbeitrag vom 1. April 2025

Zum zweiten soll dem Phänomen der „Gewerbesteuer-Oasen“ entgegengewirkt werden. Nach dem Koalitionsvertrag wird dazu der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 Prozent auf 280 Prozent angehoben (Koalitionsvertrag, S. 45 f.). Rechtlich ist der jetzige Mindesthebesatz in § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz geregelt. Nach den aktuellen statistischen Zahlen für 2024 wäre das perspektivisch in Baden-Württemberg einzig für die Stadt Walldorf direkt relevant. Dort liegt die Gewerbesteuer 2024 bei einem Hebesatz von 265 Prozent.

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2024): Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden in Baden-Württemberg 2024

Stadt Walldorf: Webseite mit Zahlen und Fakten, u.a. zu den Realsteuerhebesätzen