Steuern

Hundesteuersätze der Stadtkreise und großen Kreisstädte in Baden-Württemberg

Die Hundesteuer zählt zu den kleineren Gemeindesteuern. 2025 erzielten die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg aus der Hundesteuer Einnahmen von insgesamt 57,3 Mio. €. Demgegenüber lag z.B. die Gewerbesteuer (netto) bei deutlich höheren Einnahmen von 9.188,3 Mio. € (vgl. Statistisches Bundesamt, Kassenstatistik 2025, Tabelle 71511-14). Trotz ihrer vergleichsweise geringen Einnahmen ist die Hundesteuer wichtig – u.a., weil § 9 Abs. 3 KAG BW die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, sie zu erheben. Eine ähnliche Hundesteuer-Pflicht gibt es in den Flächenländern ansonsten nur im Saarland (§ 3 Abs. 3 KAG SL).

Der vorliegende Beitrag analysiert die neun Stadtkreise und die 96 großen Kreisstädte in Baden-Württemberg genauer hinsichtlich ihrer Hundesteuersätze. Hierzu wurden am 7.11.2026 die Hundesteuersatzungen der 105 Städte online abgerufen und nach den Steuersätzen für den ersten und zweiten Hund sowie den ersten und zweiten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund untersucht. Die Zwingersteuer sowie Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen wurden nicht untersucht.

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„Normale“ Hunde:

In der Regel legen die untersuchten Städte einen Steuersatz für den ersten Hund und einen erhöhten Steuersatz für den zweiten Hund fest – wobei letzterer auch für den dritten, vierten usw. Hund gilt. Nur Karlsruhe und Tübingen erheben für den zweiten Hund den gleichen Steuersatz wie für den ersten Hund. Der Steuersatz für den zweiten Hund ist in 94 von 105 untersuchten Städten genau doppelt so hoch wie der Steuersatz für den ersten Hund. In Waldshut-Tiengen ist er dreimal so hoch.

Den niedrigsten Hundesteuersatz für den ersten Hund erhebt Mühlacker mit 80 €. Für den zweiten Hund sind dies Karlsruhe und Tübingen mit jeweils 144 €. Die höchsten Hundesteuersätze hat Ludwigsburg mit 168 € für den ersten Hund und 336 € für den zweiten Hund.

Beim ersten Hund hatten die Stadtkreise (127 €) im Durchschnitt höhere Steuersätze als die großen Kreisstädte (117 €). Gleiches gilt für den zweiten Hund, bei dem die Stadtkreise (240 €) im Durchschnitt ebenfalls über den großen Kreisstädten (234 €) lagen.

Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde:

Die Städte können darüber hinaus einen erhöhten Steuersatz für Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde festsetzen. 81 von 105 untersuchten Städten haben einen solchen erhöhten Steuersatz. In den übrigen 24 Städten gilt der Steuersatz für „normale“ Hunde auch für Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde.

Von den 81 Städten mit erhöhtem Steuersatz hat Heilbronn mit jeweils 300 € die geringsten Steuersätze für den ersten und zweiten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund. Am höchsten liegt er in Leutkirch im Allgäu mit 1.200 € für den ersten und 2.400 € für den zweiten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund. In 82 Städten ist der zweite Kampfhund bzw. gefährlichen Hund teurer als der erste Kampfhund bzw. gefährlichen Hund. Am häufigsten verlangen die Städte einen doppelt so hohen Steuersatz (69 Städte).

Im Durchschnitt der 81 Städte mit erhöhtem Steuersatz ist der erste Kampfhund bzw. gefährliche Hund 5,9 mal so teuer wie der erste „normale“ Hund. Der zweite Kampfhund bzw. gefährliche Hund ist in diesen 81 Städten durchschnittlich 5,1 mal so teuer wie der zweite „normale“ Hund.

Im Durchschnitt lag der Steuersatz für den ersten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund in den neun Stadtkreisen bei 448 € und in den 96 großen Kreisstädten bei 575 €. Beim zweiten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund waren es in den Stadtkreisen durchschnittlich 473 € und in den großen Kreisstädten 1.032 € (jeweils auch unter Berücksichtigung der Städte mit gleichem Steuersatz für „normale“ Hunde). Bei diesen Hunden verlangen die großen Kreisstädte demnach tendenziell eine höhere Hundesteuer als die Stadtkreise.

Hundesteuersätze im Detail:

Nachfolgende Tabelle enthält die Hundesteuersätze der 105 untersuchten Städte (Stand: 7.11.2026). Sie können in der Tabelle suchen sowie sie nach Bedarf sortieren. Durch einen Klick auf den Namen der Stadt gelangen Sie zur jeweils verwendeten Hundesteuersatzung.

Tabelle: Hundesteuersätze der Stadtkreise und großen Kreisstädte in Baden-Württemberg zum 7.11.2026 (in € pro Hund)
StadtKommunaltypErster HundZweiter HundErster Kampfhund oder gefährlicher HundZweiter Kampfhund oder gefährlicher Hund
DURCHSCHNITTAlle Stadtkreise127240448473
Baden-BadenStadtkreis110220600600
Freiburg im BreisgauStadtkreis120240120240
HeidelbergStadtkreis144288600600
HeilbronnStadtkreis110240300300
KarlsruheStadtkreis144144144144
MannheimStadtkreis144288744744
PforzheimStadtkreis120240600600
StuttgartStadtkreis144288816816
UlmStadtkreis108216108216
DURCHSCHNITTAlle großen Kreisstädte1172345751.032
AalenGroße Kreisstadt1262528001.600
AchernGroße Kreisstadt90180520520
AlbstadtGroße Kreisstadt98196900900
BacknangGroße Kreisstadt1442888401.680
Bad KrozingenGroße Kreisstadt117234117234
Bad MergentheimGroße Kreisstadt1082168501.700
Bad RappenauGroße Kreisstadt1082166001.200
Bad WaldseeGroße Kreisstadt100200100200
BalingenGroße Kreisstadt108216108216
Biberach an der RißGroße Kreisstadt1442888401.800
Bietigheim-BissingenGroße Kreisstadt144288144288
BöblingenGroße Kreisstadt120240360720
BrettenGroße Kreisstadt1082166601.320
BruchsalGroße Kreisstadt9619696196
BühlGroße Kreisstadt961927681.536
CalwGroße Kreisstadt1202406001.200
CrailsheimGroße Kreisstadt1082286121.212
DitzingenGroße Kreisstadt1442888641.728
DonaueschingenGroße Kreisstadt1442889001.800
Ehingen (Donau)Große Kreisstadt841928641.728
Eislingen/FilsGroße Kreisstadt1442527201.440
Ellwangen (Jagst)Große Kreisstadt1202408001.600
EmmendingenGroße Kreisstadt120240120240
EppingenGroße Kreisstadt120240480480
Esslingen am NeckarGroße Kreisstadt132264132264
EttlingenGroße Kreisstadt9919899198
FellbachGroße Kreisstadt1322648401.680
FilderstadtGroße Kreisstadt1442888401.680
FreudenstadtGroße Kreisstadt1082166001.200
FriedrichshafenGroße Kreisstadt132264132264
GaggenauGroße Kreisstadt1082166901.380
Geislingen an der SteigeGroße Kreisstadt1322649601.920
Giengen an der BrenzGroße Kreisstadt841686721.344
GöppingenGroße Kreisstadt108216780780
Heidenheim an der BrenzGroße Kreisstadt120240480960
HerrenbergGroße Kreisstadt132264686686
HockenheimGroße Kreisstadt9619296192
Horb am NeckarGroße Kreisstadt1202407001.400
KehlGroße Kreisstadt961926961.392
Kirchheim unter TeckGroße Kreisstadt1563126301.260
KonstanzGroße Kreisstadt1202409001.500
KornwestheimGroße Kreisstadt1322649001.800
Lahr/SchwarzwaldGroße Kreisstadt1002006001.200
LaupheimGroße Kreisstadt851706501.300
LeimenGroße Kreisstadt1082166001.200
Leinfelden-EchterdingenGroße Kreisstadt1262528401.248
LeonbergGroße Kreisstadt132264600600
Leutkirch im AllgäuGroße Kreisstadt961921.2002.400
LörrachGroße Kreisstadt96192500500
LudwigsburgGroße Kreisstadt1683369481.896
MetzingenGroße Kreisstadt120240120240
MosbachGroße Kreisstadt108216108216
MössingenGroße Kreisstadt120240120240
MühlackerGroße Kreisstadt8016080160
NagoldGroße Kreisstadt108216108216
NeckarsulmGroße Kreisstadt1022046021.224
NürtingenGroße Kreisstadt1322607201.440
OberkirchGroße Kreisstadt120240720720
OffenburgGroße Kreisstadt100200600600
ÖhringenGroße Kreisstadt96192564564
OstfildernGroße Kreisstadt156312468936
Radolfzell am BodenseeGroße Kreisstadt120240360720
RastattGroße Kreisstadt961925761.152
RavensburgGroße Kreisstadt1082165401.080
Remseck am NeckarGroße Kreisstadt1322647321.464
ReutlingenGroße Kreisstadt1563129361.872
Rheinfelden (Baden)Große Kreisstadt1082166001.000
RheinstettenGroße Kreisstadt9018090180
Rottenburg am NeckarGroße Kreisstadt1442887201.440
RottweilGroße Kreisstadt132264132264
SchorndorfGroße Kreisstadt144288810810
SchrambergGroße Kreisstadt1322887201.452
Schwäbisch GmündGroße Kreisstadt1442885881.176
Schwäbisch HallGroße Kreisstadt108216756756
SchwetzingenGroße Kreisstadt1022046001.020
SindelfingenGroße Kreisstadt120240660660
Singen (Hohentwiel)Große Kreisstadt961926001.200
SinsheimGroße Kreisstadt1082167201.440
StutenseeGroße Kreisstadt9619696196
TübingenGroße Kreisstadt144144144144
TuttlingenGroße Kreisstadt1202407201.440
ÜberlingenGroße Kreisstadt108216108216
Vaihingen an der EnzGroße Kreisstadt1202406501.300
Villingen-SchwenningenGroße Kreisstadt132264768768
WaghäuselGroße Kreisstadt96192504900
WaiblingenGroße Kreisstadt1202408401.680
WaldkirchGroße Kreisstadt1442886001.200
Waldshut-TiengenGroße Kreisstadt9628896288
Wangen im AllgäuGroße Kreisstadt961927201.440
Weil am RheinGroße Kreisstadt991986001.000
WeingartenGroße Kreisstadt1202401.0002.000
WeinheimGroße Kreisstadt108216648648
WeinstadtGroße Kreisstadt1503008501.700
WertheimGroße Kreisstadt961926001.200
WieslochGroße Kreisstadt1322646001.200
WinnendenGroße Kreisstadt1322648401.680

Anpassungen der Hundesteuersätze:

Die Hundesteuer wird in allen untersuchten Städten als absoluter Euro-Betrag erhoben. Dadurch nimmt der Hundesteuersatz – z.B. im Gegensatz zur Gewerbesteuer – nicht automatisch an der allgemeinen Preisentwicklung teil. Wenn eine Stadt oder Gemeinde den Hundesteuersatz inflationsbereinigt konstant halten will, muss sie ihn daher in regelmäßigen Zeitabständen leicht erhöhen. Darüber hinaus kann ein höherer Hundesteuersatz einen kleineren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.

Weitere Informationen:

Für weitere Informationen zur Hundesteuer auf Kommunalfinanzen-BW.de siehe:

Für tiefergehende Analysen der Hundesteuer unter Einbeziehung anderer Flächenländer siehe z.B.:

  • Burth, A. (2024): Hundesteuersätze für den ersten Hund – eine Analyse größerer Städte in Deutschland, in: Kommunale Steuer-Zeitschrift (KStZ), Heft 9/2024, S. 161-167.
  • Burth, A. (2024): Einnahmen und Steuersätze der Hundesteuer im Vergleich, in: Kommunale Steuer-Zeitschrift (KStZ), Heft 6/2024, S. 101-109.