Hundesteuer im Blick behalten
Aufwand- und Verbrauchsteuern werden teilweise als kleine Gemeindesteuern bezeichnet, weil das Aufkommen im Vergleich zu den Realsteuern sowie zum Einkommen- und Umsatzsteueranteil i.d.R. gering ist. Einzelne Aufwand- und Verbrauchsteuern haben sich in nahezu allen Städten und Gemeinden etabliert. Dazu gehört insbesondere auch die Hundesteuer.
Bei der Hundesteuer bietet es sich an, in gewissen Intervallen (z.B. alle drei Jahre, mithin nicht jedes Jahr) deren Aktualität zu hinterfragen und ggf. zu Konsolidierungszwecken Steuersätze anzupassen. Mit dem Satzungscheck können auch Vergleiche mit anderen Kommunen angestellt werden. Kleinere Einsparungen können darüber hinaus je nach Volumen durch die Ermöglichung einer medienbruchfreien Online-An- und Abmeldung von Hunden realisiert werden.
Gnädinger, Marc: Hundesteuersätze in den Stadtkreisen, Weblogbeitrag vom 2. Juni 2025
Die Hundesteuer wird als direkte Steuer auf das Halten von Hunden erhoben. Befreiungen von der Zahlung der Hundesteuer sind in bestimmten Fällen (z.B. Polizeihunde, Blindenhunde) vorgesehen. Weitere Details regelt die Hundesteuer-Satzung der jeweiligen Gemeinde. In den Satzungen werden i.d.R. die Steuersätze dahingehend differenziert, dass zwischen denen für den ersten, den zweiten sowie für weitere Hunde differenziert wird. Gerade der Steuersatz für den ersten Hund ist für das Gesamtsteueraufkommen relevant. Teilweise gibt es noch Sondersteuersätze für gefährliche Hunde.
Bei der Hundesteuer kommt es zuweilen vor, dass Hunde nicht angemeldet werden. Hierdurch geht der Kommune Aufkommen verloren. Daneben stellt sich die Frage der Gerechtigkeit und dem Vertrauen der Bevölkerung in das rechtmäßige Steuersystem. Ein Unterlassen der Steuerpflicht ist keine Lappalie.
Der Deutsche Städtetag hat nach seiner Hundesteuer-Umfrage 2020 gewisse Spannweiten für die Hunde je 1.000 Einwohner publiziert. So liegt bei Städten mit bis zu 20.000 Einwohner die Spannweite bei 30,17 bis zu 90,85 Hunden je 1.000 Einwohner. Bei Städten mit 20.001 bis 50.000 Einwohner liegt die Spannweite zwischen 23,17 und 89,97, bei Städten mit 50.001 bis 100.000 Einwohner bei 20,67 bis 70,51 Hunden je 1.000 Einwohner. Nach einer Auswertung der Zeitschrift pet aus dem Jahr 2022 gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede in der Hundedichte. Baden-Württemberg liegt tendenziell am unteren Ende bei der Auswertung zur Hundedichte. Demnach gibt es im Ländle 10.810 Hunde je 100.000 Einwohner, also 108 Hunde je 1.000 Einwohner. Dabei dürfte – wie bei der bundesweiten Betrachtung – davon auszugehen sein, dass die Hundedichte in einzelnen Städten und Gemeinden mit zunehmender Einwohnerzahl tendenziell abnimmt.
Sofern der Hundebestand je Einwohner am unteren Rand der Spannweite rangiert, kann sich eine Prüfung – ggf. auch unter Zuhilfenahme Privater – lohnen. Mit ihr kann festgestellt werden, ob vor Ort einzelne Hunde nicht angemeldet wurden. Eine unterlassene Anmeldung kann ein Bußgeld und eine Nachveranlagung nach sich ziehen. In manchen Kommunen hat schon die Ankündigung derartiger Kontrollen zu gesteigerten Anmeldezahlen geführt.
Weiterführende Links
Zeitschrift PET: In Hamburg leben die meisten Hundehalter, Meldung vom 22. August 2022
